Allgemeine Geschäftsbedingungen Pep-Ausweis

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Bestellungen des PEP-Ausweises (Travel Agent IDCard). Ein Vertrag kommt zwischen der pepXpress Touristik & Marketing GmbH und dem „Besteller“ zustande.

1.1 Ein Vertrag über den PEP-Ausweis kommt durch Absendung der Bestellung des PEP-Ausweises (TAC) zustande. Dies geschieht durch eine kostenpflichtige Bestellung im letzten Buchungsschritt, spätestens jedoch durch Zusendung des PEP-Ausweises. Der Besteller erhält von pepXpress nach Bestellung eine Bestätigung.

1.2 Der Vertrag kommt nicht zustande, wenn der Besteller bzw. Karteninhaber die Anforderungen (Legitimation) für den Bezug des PEP-Ausweises nicht erfüllt bzw. die erforderlichen Angaben und Unterlagen nicht zur Verfügung stellt (Passbild, Nachweis einer Tätigkeit im touristischen Bereich/ Legitimation).

1.3 Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für die Bestellung des PEP-Ausweises, da dieser individuell für den Besteller hergestellt wird. (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

1.4 Die Auslieferung des Pep-Ausweises erfolgt erst nach Zahlungseingang sowie vollständiger und richtiger Datenerfassung (Passfoto und Legitimation). Bei Nichterfüllung der genannten Voraussetzung innerhalb von 2 Monaten, behält sich pepXpress das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und den Auftrag zu stornieren.

2.1 Der PEP-Ausweis ermöglicht die auf 2 Jahre Laufzeit befristete Überlassung und Nutzung der bestellten Travel Agent IDCard (PEP-Ausweis). Der Ausweis ermöglicht den Nachweis als „Mitarbeiter eines touristischen Unternehmens“ sowie die Inanspruchnahme der Leistungen der Drittanbieter, die unter pep-ausweis.de/mehrwert-partner eingesehen werden können (Mehrwertpartner).

2.2 Durch die Nutzung des PEP-Ausweises (TAC) erhält der Besteller der TAC, je nach Definition des Drittanbieterangebotes, für sich oder ggf. weitere Personen eine Vielzahl von Vorteilsleistungen von Drittanbietern (Mehrwertpartnern).Der Inhalt dieser Vorteilsleistungen richtet sich ausschließlich nach der Beschreibung der Vorteilsleistungen unter pep-ausweis.de/mehrwert-partner. Diese Leistungen werden von Drittanbietern angeboten und können sich jederzeit ändern. Es besteht kein Anspruch des Bestellers auf Fortbestehen einer bestimmten Vorteilsleistung. Auf Inhalt und Abwicklung der Vorteilsleistungen hat pepXpress keinen Einfluss.

 

3.1 Der Besteller ist verpflichtet, sich bei Inanspruchnahme der Vorteilsleistungen der TAC jederzeit durch Vorlage der TAC als Mitarbeiter eines touristischen Unternehmens ausweisen zu können.

 

3.2 Der Besteller ist verpflichtet, in der Bestellung der TAC wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Der Besteller versichert, dass er selbst die auf dem eingereichten Foto abgebildete Person ist und er berechtigt ist, das Foto zu verwenden.

3.3 Vom Besteller bzw. Karteninhaber ist jegliche Änderung seines Namens, seiner Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift bekanntzugeben

4.1 Für Vorteilsleistungen übernimmt pepXpress keine Haftung. Für Vorteilsleistungen, die der Besteller bzw. Karteninhaber über die TAC (PEP-Ausweis) nutzen kann, haftet ausschließlich der anbietende Dritte.

4.2 Erfüllt der Besteller aufgrund fehlerhafter oder unwahrer Angaben im Bestellvorgang oder aufgrund von Statusänderung die Anforderungen des PEP-Ausweises (TAC) nicht oder nicht mehr, haftet pepXpress dem Besteller bzw. Karteninhaber gegenüber nicht für die Inanspruchnahme Dritter. Der Karteninhaber stellt pepXpress von jedweder Haftung daraus frei.

Hinsichtlich des Datenschutzes wird auf die Datenschutzerklärung, auf die im Bestellantrag hingewiesen wird, Bezug genommen.

Erfüllungsort ist der Sitz der der pepXpress Touristik & Marketing GmbH.

 

 

Stand: 13.07.2022